Wenn Ultrakurzpulslaser Röntgenstrahlung erzeugen – was Betreiber wissen müssen
Matthias List, Hans-Joachim Krauß & Katrin Meyerhöfer • 26. August 2026

Leistungsstarke Pikosekunden- und Femtosekundenlaser haben sich in der industriellen Materialbearbeitung etabliert. Ob Oberflächenstrukturierung, Mikrobohren oder Präzisionsbearbeitung – Ultrakurzpulslaser (UKP-Laser) ermöglichen höchste Genauigkeit bei minimalem Wärmeeintrag. Gleichzeitig treten jedoch physikalische Effekte auf, die häufig unterschätzt werden: Unter bestimmten Prozessbedingungen kann unerwünschte Röntgenstrahlung entstehen.

 

Als erfahrenes Prüflabor unterstützen wir Unternehmen nicht nur bei der Prüfung von Laserschutzprodukten. Unser Portfolio umfasst außerdem fundierte Laserschutzberatungen sowie die Messung von Röntgenstrahlung direkt an der Anlage beim Kunden vor Ort. So schaffen wir Klarheit über mögliche Anforderungen aus den Regularien zum Strahlenschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit.

Warum UKP-Laser Röntgenstrahlung erzeugen können

Die extrem kurzen Laserpulse führen zu sehr hohen Intensitäten im Fokus. Dadurch entsteht ein Plasma, in dem Elektronen stark beschleunigt werden. Beim Abbremsen im Werkstück entsteht sogenannte Bremsstrahlung sowie charakteristische Röntgenstrahlung des jeweiligen Werkstoffs.

Diese Strahlung ist weder sicht- noch hörbar, kann jedoch für Beschäftigte große Relevanz haben.

 

Entsteht bei der Bearbeitung Röntgenstrahlung, gelten die eingesetzten Piko- und Femtosekundenlaser nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung. Dies bringt auch entsprechende Pflichten für den Betreiber mit sich.


Ob bei einem Bearbeitungsprozess tatsächlich Röntgenstrahlung entsteht, hängt unter anderem von der Bestrahlungsstärke, dem Fokusdurchmesser, der Pulsdauer, der mittleren Laserleistung sowie dem bearbeiteten Werkstoff ab. Eine zuverlässige Vorhersage ist nicht möglich. Sicherheit schafft nur eine messtechnische Überprüfung unter realen Prozessbedingungen.

Wann besteht eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht?

Ob der Betrieb eines UKP-Lasers genehmigungsfrei, anzeige- oder gar genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der Bestrahlungsstärke der Laserstrahlung und der gemessenen Ortsdosisleistung in 10 cm Abstand zur berührbaren Oberfläche.

Fall 1: genehmigungs- und anzeigefrei

  • Bestrahlungsstärke ≤ 10¹³ W/cm² und
  • Ortsdosisleistung ≤ 1 μSv/h


Fall 2: anzeigepflichtig

  • Bestrahlungsstärke > 10¹³ W/cm² und/oder
  • Ortsdosisleistung > 1 μSv/h bis ≤ 10 μSv/h

Wichtig: Die Anzeige muss mindestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme erfolgen.


Fall 3: genehmigungspflichtig

  • Ortsdosisleistung > 10 μSv/h

In diesem Fall darf die Anlage erst nach behördlicher Genehmigung betrieben werden.


Prüfung schafft Rechtssicherheit

Mit einem kalibrierten Röntgenspektrometer führen wir Messungen direkt an Ihrer Anlage unter realen Prozessbedingungen durch. So bestimmen wir die tatsächliche Ortsdosisleistung und bewerten, welche Anforderungen sich daraus ergeben. Ergänzend unterstützen wir Sie mit einer ausführlichen Laserschutzberatung bei allen Fragen rund um Strahlenschutz, Dokumentation und den sicheren Betrieb Ihrer UKP-Anlage.


Sie betreiben einen Piko- oder Femtosekundenlaser und möchten wissen, ob Ihr Prozess Röntgenstrahlung erzeugt? Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihre Anlage vor Ort und schaffen so die Grundlage für einen sicheren Betrieb.

 

Hinweis: Das verwendete Bild ist KI-generiert.

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihrem Netzwerk

von Katrin Meyerhöfer 1. September 2026
In Erlangen nimmt derzeit etwas Besonderes Gestalt an. Ein Ort, der neue Perspektiven eröffnet, den fachlichen Austausch fördert und Raum für zukünftige Entwicklungen schafft. Noch können wir nicht alle Details verraten. Doch schon bald zeigen wir, woran wir gearbeitet haben. Mehr in Kürze. Neugierig? Bis dahin gibt unser Video einen ersten Einblick. Hinweis: Das verwendete Titelbild ist KI-generiert.
von Katrin Meyerhöfer 6. August 2026
Forschung lebt von innovativen Ideen – aber genauso von den Menschen, die sie jeden Tag mit Leben füllen. Deshalb gehört das gemeinsame Sommerfest des Bayerischen Laserzentrums und des Lehrstuhls für Photonische Technologien (LPT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  zu einem festen Termin in unserem Kalender. Bei hochsommerlichen Temperaturen kamen Mitarbeitende beider Einrichtungen jetzt zusammen, um gemeinsam Zeit zu verbringen, Erfolge zu feiern und den Teamgeist zu stärken.
von Dominic Bartels und Katrin Meyerhöfer 3. August 2026
Eine systematische Laserprozessentwicklung ist die Voraussetzung dafür, selbst anspruchsvolle Werkstoffe wie reines Kupfer zuverlässig und wirtschaftlich bearbeiten zu können. Aktuelle Versuche am Bayerischen Laserzentrum zeigen, welches Potenzial moderne Hochleistungslaser in Kombination mit einer durchdachten Prozessentwicklung für die Lasermaterialbearbeitung haben. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Einschweißtiefen bereits heute möglich sind und warum die Optimierung der Prozessstrategie dabei eine entscheidende Rolle spielt.