Laserschutzbeauftragte (LSB) im Fokus – Welche Aufgaben hat ein Laserschutzbeauftragter?
Hans-Joachim Krauß und Katrin Meyerhöfer • 3. Juni 2026

In Unternehmen mit Laseranwendungen ist der Laserschutzbeauftragte (LSB) eine wichtige Ansprechperson für die betriebliche Lasersicherheit. Dennoch herrscht häufig Unsicherheit darüber, welche Aufgaben der LSB tatsächlich übernimmt und wo seine Verantwortung endet.


Im Rahmen unserer Laserschutzberatungen oder bei unseren LSB-Kursen werden wir oft mit der Frage konfrontiert, ob der LSB in einem Betrieb die Verantwortung für die Lasersicherheit trägt oder ob er lediglich unterstützend tätig ist.

Die Rolle des LASERSCHUTZBEAUFTRAGTEN im Betrieb

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) verpflichtet Arbeitgeber beim Betrieb bestimmter Laseranlagen zur Bestellung mindestens eines LSB. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, den Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Laserschutzes zu unterstützen und den sicheren Laserbetrieb zu überwachen.


Zu den zentralen Tätigkeiten des LSB gehören insbesondere:



  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu technischen, organisatorischen und persönlichen Laserschutzmaßnahmen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung der Laserschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Laserschutzunterweisung von Beschäftigten
  • Überwachung des sicheren Betriebs von Laseranlagen


Der klassische LSB informiert, berät und überwacht also. Die Verantwortung für die Lasersicherheit verbleibt jedoch grundsätzlich erst einmal beim Arbeitgeber und den verantwortlichen Vorgesetzten.

Wann trägt der Laserschutzbeauftragte mehr Verantwortung?

In der Praxis können Unternehmen dem LSB zusätzliche Pflichten und Befugnisse übertragen. Dies geschieht über die schriftliche Bestellung zum LSB. Alternativ können auch verantwortliche Vorgesetzte zu LSB bestellt werden.

Erweiterte Pflichten und Befugnisse

Mögliche zusätzliche Aufgaben sind:



  • eigenverantwortliche Festlegung der Laserschutzmaßnahmen
  • Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten
  • eigenverantwortliche Abstellung festgestellter Mängel
  • Veranlassung von ärztlichen Untersuchungen bei vermuteten Laserunfällen


Dadurch erhält der LSB mehr Handlungsspielraum und kann Sicherheitsmaßnahmen schneller und effektiver durchsetzen. Gleichzeitig steigt jedoch auch sein persönliches Haftungsrisiko, da er durch die erweiterte Pflichtübertragung nun auch Verantwortung für den sicheren Laserbetrieb trägt.


Aus diesem Grund sollte vor einer erweiterten Pflichtenübertragung geprüft werden, ob eine geeignete D&O-Versicherung für den LSB vorhanden ist.

Mitverschulden auch ohne erweiterte Pflichten möglich

Auch ohne zusätzliche Verantwortlichkeiten kann ein LSB bei groben Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Erkennt er beispielsweise einen sicherheitsrelevanten Mangel und meldet diesen nicht an die zuständige Führungskraft, könnte ihm im Schadensfall ein Mitverschulden vorgeworfen werden.

Fazit

Die Bestellung eines LSB ist weit mehr als eine formale Pflicht. Umfang und Grenzen seiner Aufgaben sollten klar definiert und in der Bestellung schriftlich dokumentiert werden. Eine professionelle Laserschutzberatung hilft Unternehmen dabei, Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen und ein hohes Niveau der Lasersicherheit zu garantieren. Gerne unterstützen wir mit fachkundiger Beratung und praxisnaher Begleitung und überprüfen Ihre Bestellungen für den LSB. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

 

Hinweis: Das verwendete Bild ist KI-generiert.

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