Laserschutzbeauftragte (LSB) im Fokus – Wann ist ein LSB Pflicht?
Hans-Joachim Krauß und Katrin Meyerhöfer • 12. März 2026

Das Bayerische Laserzentrum unterstützt Unternehmen umfassend bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen rund um die Lasersicherheit. Unsere Leistungen reichen dabei von der fachkundigen Laserschutzprüfung über die Bewertung von Laserarbeitsplätzen bis hin zur individuellen Laserschutzberatung und umfassen auch die Aus- und Weiterbildung von Laserschutzbeauftragten. Unser Ziel ist es, umfassende rechtssichere und praxisgerechte Lösungen für einen sicheren Laserbetrieb zu schaffen.

Ist ein Laserschutz-beauftragter wirklich erforderlich?

In Betrieben, in denen Laser eingesetzt werden, stellt sich häufig die Frage: „Braucht es wirklich einen Laserschutzbeauftragten?“

Unsere klare Antwort lautet: Ja – sobald Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betrieben werden.


Rechtsgrundlage hierfür ist in Deutschland die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (
OStrV). Sie verpflichtet die Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und eben auch Laserschutzbeauftragte zu bestellen.


Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Dazu zählt etwa der ausschließlich bestimmungsgemäße Laserklasse-1-Betrieb. Auch in kleinen Unternehmen – beispielsweise Arztpraxen, Goldschmieden oder Dentallaboren – kann unter Umständen auf eine separate Bestellung von LSB verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt und den sicheren Betrieb aktiv überwacht.

Welche Rolle übernimmt der Laserschutzbeauftragte im Unternehmen?

Wer zum Laserschutzbeauftragten bestellt wird, übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe – agiert jedoch keineswegs als Einzelkämpfer. Der LSB arbeitet eng mit anderen betrieblichen Akteuren zusammen, etwa mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten, dem Betriebsarzt und den Anlagenverantwortlichen.


Während alle diese Funktionen unterschiedliche Schwerpunkte haben, ist der LSB die zentrale Ansprechperson für alle konkreten Fragestellungen rund um die Lasersicherheit. Er unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilungen, weist auf Gefährdungen im Laserbetrieb hin und schlägt Laserschutzmaßnahmen vor. Er wirkt darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung OStrV und der Technischen Regeln TROS Laserstrahlung praxisgerecht umgesetzt werden.

Eine klare Aufgabenbeschreibung und Abgrenzung der Zuständigkeiten, schriftlich fixiert in der Bestellung zum LSB, sind dabei essenziell. Genau hier zeigt sich der Mehrwert einer professionellen Laserschutzberatung durch ein erfahrenes Team aus Laserschutzexperten.


Sie stehen vor der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten oder möchten Ihre bestehenden Strukturen überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie mit fundierter Beratung, praxisnaher Prüfung und maßgeschneiderten Lösungen für Ihren sicheren Laserbetrieb.


Hinweis: Das verwendete Bild ist KI-generiert.

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